Willkommen bei der Neumühlener Großen Gilde von 1635 e.V.

Bitte beibt alle gesund!


Über uns 

Neumühlener Große Gilde von 1635 e.V.



Der Verein

Die im Jahre 1635 gegründete Brandgilde führt seit 1832 den Namen "Neumühlener Große Gilde von 1635" und ist seit 1985 eingetragener Verein.

Die Gilde hat sich offiziel während des 30-jährigen Krieges als Brandgilde formiert um Kriegsschäden, die auch hier aufgetreten sind, zu mildern. Um die finanziellen Mittel der Gilde nicht zu sehr zu strapazieren, durften Nachbarn mit ihren Häusern, die zu dicht beieinander standen, nicht in der selben Gilde versichert sein, somit waren viele Hausbesitzer entweder in der Neumühlener oder in der Schönkirchener Gilde von 1566 gegen Feuerschaden versichert.

Die Gildebrüder waren verpflichtet, Brandschutzeinrichtiungen wie Leitern, Feuereimer usw. bereitzustellen. Dies wurde ständig durch Gildevorstände kontrolliert.

Unsere Gilde ist nie wohlhabend gewesen, da sie ja in erster Linie eine Feuerversicherung war.

Die Große Gilde hat besonders im 2. Weltkrieg durch Bombenschäden einen großen Teil der Gerätschaften verloren, die einen Teil des Gildevermögens verkörperten. Nur durch Auslagerung aus unserem damaligen Gildelokal - dem Gasthaus Landhaus an der Schwentine in Neumühlen- sind der Gilde einige wertvolle Insignien erhaltgen geblieben. Die Satzung von 1635 befindet sich heute im Kieler Stadtarchiv. Diese alte Satzung ist in Schweinsleder gebunden, hier wurden die Abrechnungen der Gilde und der Feuerversicherung eingetragen.                                                                                                                       Der silberne Gildevogel von 1638 - befindet sich heute noch an der großen Königskette. Der silberne  Gildevogel wurde von 4 damaligen Gildebrüder gestiftet.                                                                               Der Willkommen von 1694 - wird heute noch immer bei Neuaufnahmen von Gildemitgliedern benutzt, und die handgefertigte alte Gildefahne, die im damaligen Taulow-Museum ausgelagert war, befindet sich heute im Schloß Gottorf in Schleswig.

Seit 1985 führt die Gilde den Namen "Neumühlener Große Gilde von 1635 e.V.".

Auch in der heutigen Zeit ist die Pflege des Kultur- und Heimatgedankens, die Förderung des Gemeinschafts- und Zusammengehörigkeitsgefühles der Gildemitglieder untereinander, die Ausrichtung geselliger Veranstaltungen sowie die Erhaltung von Mundart und Brauchtum uns sehr wichtig. Es werden von der Öffentlichkeit unsere plattdeutschen Veranstaltungen sehr gern angenommen.

Wir bringen Menschen unterschiedlicher Kulturen und sozialen Gruppen zusammen. Dieses bürgerliche Engagement ist uns sehr wichtig.

Die Gilde hat ihren Sitz in Kiel-Dietrichsdorf. Sie ist in das Vereinsregister unter der Nummer 3021 eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Gildejahr läuft von der ordenlichen Mitgliederversammlung bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung.


Mitgliedschaft


Mitglied kann jeder unbescholten Bürger werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Aufnahme wird bei der Mitgliederversammlung beschlossen. 2021 werden auch Frauen in die Gildegemeinschaft aufgenommen werden. Leider ist es so, dass noch einige Gildebrüder nicht in der heutigen Zeit leben, sondern in der Vergangenheit. Um die Mitgliederzahl zu erhalten oder zu erhöhen, sind Frauen in der heutigen Zeit nicht mehr im Vereinsleben wegzudenken!!

Ein Schnupperjahr für Interessierte ist bei uns völlig zwanglos.

Die Gilde erhebt zur Bestreitung ihrer Auslagen von den Mitgliedern angemessene

Beiträge, deren Höhe die Mitgliederversammlung beschließt.

Der Beitrag beträgt 75 € im Jahr und wird durch Bankabrufverfahren eingezogen.

Es sollen auch Partnerbeiträge eingeführt werden.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Kündigung oder durch den Tod des Mitgliedes.

Wir wollen auch Frauen in die Gilde  aufnehemen, wir müssen nur noch darüber abstimmen!


Organe der Gilde


Die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Achtmannschaft sowie der Ältestenrat.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Gilde. Sie soll 4 Wochen vor dem Gildefest stattfinden. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt auf Beschluss des Vorstandes durch diesen schriftlich oder durch die Presse mindestens 3 Wochen vor der Versammlung.


Der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung unterliegen:

Anträge zur Entlastung des Vorstandes, Wahlen der Vorstandsmitgliedern alle 4 Jahre, sowie der Achtmannschaft und Kassenprüfer alle 2 Jahre, Ernennung von Ehrenmitgliedern und die Aufnahme neuer Gildemitglieder.


Vorstand


Dem Vorstand gehören an:

Der Ältermann, der stellvertretende Ältermann, der Schatzmeister, der Gildeschreiber und der Beisitzer.


Achtmannschaft


Die Achtmannschaft unterstützt den Vorstand in seinen Aufgabenbereichen. Es sind in der Regel 4 Gildemitglieder.


Ältestenrat


Der Ältestenrat besteht aus 5 Gildemitgliedern, die das 60. Lebensjahr überschritten haben und mindestens 25 Jahre der Gilde angehören. Der Ältestenrat hat das Recht, ein Mitglied mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teilnehmen zu lassen.


Kassenprüfer


Zur Prüfung der Finazgebarung haben sie mindestens einmal im Jahr die Kasse und die Buchführung zu prüfen. Sie werden durch einen Stellvertreter unterstützt.


Königswürde


Der König wird durch das Ergebnis des Vogelschießens der Schützen ermittelt.

Bei dem Gildemitglied, auf den der Königsschuss nach verdeckter Schießliste gefallen ist, wir durch den Ältermann zum König ausgerufen.


König 2019/2020  Franz Neumann


Alle Ämter sind Ehrenämter!


Unser Vorstand

Holger Ulbrich, Ältermann                                              Tel.: 0431/206250

Hauke Schütt, Stellvertr. Ältermann 

Timo Grabowski, Schatzmeister

Franz Neumann, Gildeschreiber

Horst Schwede, Beisitzer


Die Achtmannschaft

Michael Hahn

Karl-Friedrich Janke

Ingo Scharmacher


Die Fahnenmannschaft

Fahnenobmann Hauke Schütt

Andreas Rönnicke

Ingo Scharmacher

Horst Schwede

Horst Schwetzler



Betreuer der Gildefahne

Horst Schwede


Schützenobmann

Jens Schlüter


Kassenprüfer

Max Meyer

Günter Kubach

Peter Buchholz - Vertreter


Unser Ältestenrat

Ehrenältermann Klaus Bansemer

Harald Witt

Karl Wirkner


Festausschuss

Brigitte Ulbrich

Erika Hahn

Marita Paulsen


Festschrift

Redaktion/Werbung/Homepage

Franz Neumann


 



Unsere befreundeten Gilden im Gildeverbund


Alte Gilde Schönkirchen von 1560

www.alte-gilde-schoenkirchen.de


Ellerbeker Büttgill vun 1666 e.V.

www.ellerbekerbuettgill.de


Mönkerberger Bürgergilde von 1903

www.moenkebergerbuergergilde.de


Wir hoffen, dass wir 2021 alle wieder zusammen unsere Gildefeste feiern können!


 


                         

                                      



Sterbekassenversicherung


Wir haben auch die passende Sterbekassenversicherung für Sie


                             Sterbekasse Neumühlener Große Gilde


                                          Info - Tel.: 0431/201918



Information der Sterbekasse Neumühlener Große Gilde


Die Sterbekass ist ein kleiner Versicherungsverein im Sinne von §211 des Versicherungsaufsichtgesetzes (VAG). Sie hat ihren Sitz in Kiel. Die Kasse ist gem. §5 (VAG)von der laufenden staatlichen Aufsicht freigestellt. Die Kasse gewährt beim Tode ihrer Mitglieder und mitversicherten Kindern ein Sterbegeld. Die Regularien der Sterbekasse sind in der Satzung vom 16. April 2016 von der Mitgliederversammlung beschlossen worden. Jedes Mitglied erhält eine Sartzung.

Die Satzung ist Bestandteil des Vertrages und wird ausdrücklich anerkannt.


Wartezeit

Sind seit Abschluss der Versicherung bei einem Eintritt eines Sterbefalls noch keine

sechs Monate vergangen, so wird nur der eingezahlte Betrag ersetzt. Die Wartezeit entfällt bei Tod durch Unfall.


Beiträge

Die Beiträge sind bis zum Tod, längstens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres zu zahlen. Kinder können mitversichert werden und sind bis zur vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei. In der Kasse können Personen aufgenommen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 60. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Bei Eintritt im höheren Lebensalter können die bezahlten Beiträge die Auszahlungssumme übersteigen.


Leistungen

Es können Sterbegelder zwischen 470,00 € und 2.350,00 € vereinbart werden.

Um die Höhe und Zahlung eines Gewinnzuschlages entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.


Vorstand der Sterbekasse

Peter Buchholz, Brigitte Ulbrich, Timo Grabowski

Anschrift der Sterbekasse

Peter Buchholz, Maurenring 46a, 24149 Kiel, Tel.:0431/201918


Aufsichtsbehörde

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein,

Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel

Schlichtungsstelle

Verein Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632, 10006 Berlin


Beitrag und Leistungstabelle zur Satzung der Sterbekasse vom 06.06.2015


§1 Ausfertigungsgebühr

Es wird eine Ausfertigungsgebühr von 5,00 € erhoben.


§2 Beiträge - Tarif A

Der Jahresbeitrag beträgt 3,00 €. Die Beiträge sind bis zum Tode zu bezahlen.

Der Tarif A ist für Neuzugänge geschlossen.


§2 Beiträge - Tarif B

Der Jahresbeitrag beträgt für jedes Versicherungsverhältnis bei Abschluss des Vertrages:


Vom Beginn des              bis zur Vollendung des     Betrag

19. Lebensjahr                          21. Lebensjahr                             6,00 €                             

22. Lebensjahr                          24. Lebensjahr                             6,00 €

25. Lebensjahr                          27. Lebensjahr                             7,00 €

28. Lebensjahr                          30. Lebensjahr                             8,00 €

31. Lebensjahr                          33. Lebensjahr                             8,00 €

34. Lebensjahr                          36. Lebensjahr                              9,00 €

37. Lebensjahr                          39. Lebensjahr                            10,00 €

40. Lebensjahr                          42. Lebensjahr                            12,00 €

43. Lebensjahr                          45. Lebensjahr                            13,00 €

46. Lebensjahr                          48. Lebensjahr                            15,00 €

49. Lebensjahr                          50. Lebensjahr                            17,00 €

51. Lebensjahr                          52. Lebensjahr                            18,00 €

53. Lebensjahr                          54. Lebensjahr                            20,00 €

55. Lebensjahr                          56. Lebensjahr                            22,00 €

57. Lebensjahr                          58. Lebensjahr                            24,00 €

59. Lebensjahr                          60. Lebensjahr                            27,00 €


§3 Leistungen


Leistungen für den Tarif A

Das Sterbegeld beträgt                     303,00 €


Falls nach dem neuesten versicherungsmathematischen Gutachten ein Gewinnzuschlag errechnet, und die Zahlung durch die Mitgliederversammlung beschlossen wurde, kann sich diese Summe erhöhen.


Leistungen für den Tarif B

Das Sterbegeld beträgt                     470,00 €


Falls nach dem neuesten Versicherungsmathematischen Gutachten ein Gewinnzuschlag errechnet, und die Zahlung durch die Mitgliederversammlung beschlossen wurde, kann sich diese Summe erhöhen.


Jedes Mitglied ist berechtigt, nach dem Tarif B bis zu 5 Versicherungsverträge abzuschließen.


Für mitversichertre eigene Kinder beträgt das einmalige Sterbegeld unabhängig von der Anzahl der Versicherungsverträge im Tarif B beim Tode bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr                                     205,00 €



Beschlossen in der Mitgliederversammlung der Sterbekasse Neumühlener Große Gilde am 06.06.2015.



Der Vorstand


Im Trauerfall bitten wir die Angehörigen oder das von ihnen beautragte Beerdigungsunternehmen sich an eine der folgenden Personen zu wenden:


Vorsitzender                  Peter Buchholz

Schatzmeister                Timo Grabowski

Schriftführerin              Brigitte Ulbrich